Die 2011 von Familie Moch gegründete haftungsbeschränkte, gemeinnützige Lernkonzept Hilft gUG (gemeinnützig im Sinne §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften. Gemeinnütziger Zweck: Förderung der Jugendhilfe gem. § 50 Abs. 1 EStDV) hat sich der Aufgaben Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildungsgerechtigkeit verschrieben.
Dazu gehören:
Herr Moch als Geschäftsführer kümmert sich um:
Frau Tuschling-Moch kümmert sich um:
Beide haben es sich zur Aufgabe gemacht, eine qualitativ hochwertige Form der Kinderbetreuung zu schaffen, bei der wir Kinder, unsere Eltern und alle Mitarbeitende sich willkommen und angenommen fühlen. Sie möchten zudem Frauen und Kindern, die Unterstützung benötigen, besondere Aufmerksamkeit schenken.
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